Geeignete Fälle und Streitgebiete
Das Verfahren ist in allen Bereichen möglich, in denen auch ein Gerichtsverfahren angestrengt werden könnte. Ich kann die Durchführung zumindest in den Bereichen anbieten, in denen ich auch anwaltlich tätig bin. Geeignet erscheint es insbesondere, aber nicht ausschließlich in folgenden Rechtsgebieten:
Vertragsrecht
allgemein, bei Streit über Rechte und Pflichten aus Verträgen und sonstigen Absprachen
Familienrecht
insbesondere bei Wunsch nach rascher Gesamtlösung im Trennungs- und Scheidungsfall
Bau- und Architektenrecht
z.B. bei Streit über Mängel und/oder Bezahlung Honorar
Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
z.B. bei Streit über Rechte und Pflichten der Gesellschafter und im Falle der Auflösung oder sonstigen Trennung;
aufgrund spezieller Verbindungen meinerseits auch im Bereich Landwirtschaft/Hofgemeinschaft, etc.
Erbrecht
z.B. bei Konflikten zwischen Erben über Anteile und auszugleichende Zuwendungen oder Leistungen; Streit zwischen Erbe/n und Pflichtteilsberechtigtem
Schadensersatzrecht
Bei Streit über Vorliegen und/oder Höhe einer Schadensersatzpflicht
Damit Aufwand und Kosten in angemessenem Verhältnis zur Bedeutung der Sache stehen, empfehle ich als Anhaltspunkt ein „Streitvolumen“ von mindestens ca. 3.000 €. Bei einer geringeren Streitsumme ist die Durchführung des Verfahrens nur bei einfach liegenden Fällen sinnvoll, die in kurzer Zeit geklärt werden können.
Gerne können Sie im Zweifel vorab nachfragen, ob Ihr Streitfall geeignet scheint.