Örtlicher Tätigkeitsbereich
Die Gütestelle ist vom Landgericht Stuttgart genehmigt und hat ihren Sitz im Bezirk des AG Esslingen am Neckar, wo ich auch meine Anwaltstätigkeit ausübe. Dennoch kann meine Tätigkeit bundesweit erfolgen und biete ich dies auch ausdrücklich an.
Im Großraum Stuttgart/Mittlerer Neckar ist dies ohnehin unproblematisch, auch sind unsere Kanzleiräume gut zu erreichen. In geeigneten Fällen kann eine Güteverhandlung aber auch an einem anderen Ort stattfinden, wenn beide Parteien sonst eine weite Anreise hätten. Wichtig ist lediglich, dass ein neutraler Ort gewählt wird, an dem die notwendige Ruhe herrscht und die Vertraulichkeit gewahrt ist.
Ich komme gerne auch in Ihre Region und führe das Güteverfahren außerhalb meines üblichen anwaltlichen Einzugsbereichs durch. Gerade die wichtige und zwingend erforderliche Neutralität des Leiters der Gütestelle ist am ehesten zu wahren, wenn zu keiner Partei irgendwelche, auch indirekte, Kontakte oder Bekanntschaften bestehen. Einen entsprechenden Verhandlungsort kann ich Ihnen vorschlagen.
Ohnehin bin ich häufig im Bereich der Regionen Würzburg, Frankfurt/Main, Schwäbisch Hall und Nürnberg unterwegs. In diesem Umkreis können auch kurzfristig Termine vereinbart werden und fallen nur sehr geringe Fahrtaufwendungen und sonstige Spesen an.