Erhard Biermann

Ihr Ansprechpartner für
Verkehrsrecht
, Strafrecht und Strafverteidigung, Bau- und Mietrecht, Zivilrecht, Erbrecht.

Als Rechtsanwalt kann ich auf langjährige Erfahrung in eigener Praxis zurückgreifen, die ich gemeinsam mit meiner Frau, Sigrid Krepela-Biermann, und Kollegen hier in Esslingen geführt habe. Aus dieser Konstellation hat sich sowohl ein breit gefächertes Tätigkeitsspektrum als auch eine Spezialisierung auf Rechtsgebiete ergeben, die nicht unbedingt zum Tagesgeschäft jedes Juristen gehören.
Mit letzterem meine ich insbesondere meine strafrechtliche Expertise, die ich vor allem in der Strafverteidigung bei kleineren und mittelschweren Delikten einsetze. Anklagen wegen Diebstahl, eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz oder Untreue sind einige typische Fälle, mit denen ich regelmäßig befasst bin. Auch meine umfangreiche Tätigkeit in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten schließt strafrechtlich relevante Tatbestände ein. Zu nennen sind hier vor allem Trunkenheit am Steuer, Unfallflucht und Straßenverkehrsgefährdung.
Die zivilrechtliche Seite des Verkehrsrechts decke ich ebenfalls ab, d.h. insbesondere die Geltendmachung von Haftpflicht- und Schadensersatzansprüchen nach Verkehrsunfällen. Eine Vielzahl von Ansprüchen wie etwa Kosten für Reparatur, Mietwagen, ärztliche Behandlung und Verdienstausfall muss gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden. Hinzu kommen eventuelle Schmerzensgeldforderungen, die unter Umständen auf dem Weg einer Zivilklage durchgesetzt werden müssen, falls keine gütliche Einigung mit dem Unfallgegner erzielt werden kann. Ich gehöre der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins an, einer wichtigen Informations- und Diskussionsplattform über die neuesten Entwicklungen in diesem Rechtsgebiet.
Baurechtliche Fragen gehören unter anderem deshalb zu meinen regelmäßigen Aufgaben, weil ich einige Leistungserbringer der Branche bereits seit langem anwaltlich begleite. Es zählen auch Bauherren, Wohnungseigentümer und Wohnungsverwaltungen zu meinen Mandanten. Häufig geht es hier um Baumängel und Gewährleistungsansprüche, es ergeben sich aber durchaus auch Bezüge zum öffentlichen Baurecht.
Meine zivilrechtliche Tätigkeit wird ebenfalls von Firmen und Privatpersonen gleichermaßen in Anspruch genommen. Sie reicht vom Mietrecht über das Kauf- und Arbeitsrecht bis hin zum Inkasso. Schließlich wäre noch das Erbrecht als wichtiger Bestandteil meines Beratungsspektrums zu nennen. Ich betreue meine Mandanten bei der Gestaltung von Patientenverfügungen, Vollmachten und Testamenten. Erben vertrete ich in allen Arten von Erbstreitigkeiten, wobei ich großen Wert darauf lege, den Konflikt wenn irgend möglich außergerichtlich beizulegen. Auch eine nichtstreitige Auseinandersetzung (d. h. die rechtmäßige Aufteilung) eines Nachlasses ist bei mir in erfahrenen Händen.

Rechtsanwalt
Anwaltszulassung seit 1980