Bau- und Architektenrecht

Eine Vielzahl von Beteiligten, die Beschleunigung von Abläufen, die Verwendung spezieller Baustoffe und eine Fülle rechtlicher Vorgaben und Normen machen das Bauwesen zu einem besonders konfliktanfälligen Handlungsfeld. Eine sinnvolle Beratung ist in dieser Konstellation nur auf der Grundlage von solidem Fachwissen möglich: Daher haben wir das Baurecht, insbesondere das Bauvertragsrecht (Werkvertrag nach BGB und VOB/B) zu einem Schwerpunkt unserer Tätigkeit gemacht. Auch im Bausektor verfolgen wir den Anspruch, streitige Auseinandersetzungen möglichst zu vermeiden oder ohne Gerichtsverfahren beizulegen. Eine Verengung der Perspektive, die einer konstruktiven Konfliktlösung selten zuträglich ist, vermeiden wir bewusst: Wir beraten und vertreten Leistungserbringer ebenso wie private und gewerbliche Bauherren und Hersteller von Baustoffen.

In allen Fällen setzen wir auf den direkten Kontakt und eine intensive Kommunikation mit den vor Ort Beteiligten. Wir kennen die Realität auf den Baustellen und nutzen unsere Erfahrung, um juristischen Fallen vorzubeugen und bautechnische Fragen möglichst zeitnah und endgültig zu klären. Je nach Erfordernis kooperieren wir dabei auch eng mit Fachleuten und Sachverständigen. Unsere Herangehensweise vermeidet in vielen Fällen kostspielige selbständige Beweisverfahren und unterbindet Versuche der ungerechtfertigten Aufbürdung von Haftungsanteilen. Von diesem Ansatz profitieren:

  • Handwerksbetriebe aller Größe und Struktur bei der Geltendmachung von Vergütungsforderungen und der Abwehr von Gewährleistungsansprüchen.
  • Architekten und Fachplaner bei der fortlaufenden oder fallbezogenen Beratung zu Gebührenfragen und -streitigkeiten nach HOAI sowie in Haftungsangelegenheiten.
  • Private Bauherren und Bauträger bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen wegen Mängeln und der Abwehr von Werklohn- und Vergütungsansprüchen.
  • Haftpflichtversicherungen von Bauhandwerkern, Architekten und Baustoffherstellern.

Trotz aller Vorsorge können Bauhaftungsprozesse und die damit einhergehenden, oft sehr umfangreichen Beweisverfahren nicht immer abgewendet werden. Herr Rechtsanwalt Elsässer ist seit vielen Jahren auf diese Verfahren spezialisiert und wird für seine engagierte Prozessführung sehr geschätzt.

Ansprechpartner

Frank Kächele
Frank Kächele
Rechtsanwalt
Erhard Biermann
Erhard Biermann
Rechtsanwalt
Friedemann Elsässer
Friedemann Elsässer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht