Erbrecht
Nur in wenigen Bereichen sind persönliche und juristische Belange so eng miteinander verknüpft wie im Erbrecht. Langjährige Erfahrung mit der Materie, Fingerspitzengefühl beim Umgang mit manchmal heiklen Fragestellungen und wirtschaftlicher Sachverstand zeichnen unsere Beratung in erbrechtlichen Angelegenheiten aus.
Als Erblasser unterstützen wir Sie umfassend bei einer individuellen und umfassenden Regelung Ihrer Erbfolge. Wir gestalten Testamente und Erbverträge, die Ihre Anliegen präzise und rechtssicher abbilden. Auch darüber hinaus können Sie mit uns vorsorgen: Eine bewährte Möglichkeit zur Vermeidung von Auseinandersetzungen unter den Erben ist die Bestellung eines Testamentsvollstreckers. Wir stehen für diese Aufgabe gerne zur Verfügung. Eine weitere von uns sehr erfolgreich eingesetzte Strategie, die spätere Konflikte mit hoher Wahrscheinlichkeit ausschließt, ist das Herbeiführen einer Einigung aller Erben im Vorfeld der Testamentserstellung.
Als Erben vertreten wir Ihre Interessen in konkreten erbrechtlichen Angelegenheiten wie Nachlassteilung und Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, Auskunfts- und Pflichtteils(ergänzungs)ansprüche oder Vermächtnisansprüche. Auch bei der ausführlichen Beratung
zu Ihren Rechten und Pflichten nach dem Erbfall, insbesondere zu den Möglichkeiten und Folgen einer Ausschlagung, zur Haftung für Verbindlichkeiten und zu den Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung, können Sie auf unsere Kompetenz und Erfahrung zählen.