Außergerichtliche Konfliktbeilegung
Mediation und Gütestelle
Längst nicht jede rechtliche Auseinandersetzung muss vor Gericht ausgetragen werden. Weil Prozesse langwierig, aufreibend und teuer werden können, ist Prozessvermeidung ein wesentlicher Teil unseres Beratungsansatzes. Unsere Anwältinnen und Anwälte versuchen für ihre Mandanten stets, zunächst einen günstigeren und schnelleren Weg der Konfliktlösung zu beschreiten.
Mehrere Berufsträger unserer Kanzlei bieten jedoch auch selbst Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung an. Anders als bei der anwaltlichen Interessenvertretung sind sie in diesem Fall natürlich zur strikten Neutralität und Unabhängigkeit verpflichtet, so dass eine entsprechende Tätigkeit nur außerhalb eines bestehenden oder früheren Mandats möglich ist.
Frau Rechtsanwältin Paarmann-Passler ist ausgebildete Mediatorin und bietet speziell und ausschließlich Mediation im Familienrecht an. In der Mediation finden die Konfliktparteien durch die Vermittlung eines unparteiischen Dritten selbst eine konstruktive und faire Lösung.
Herr Rechtsanwalt Friedemann Elsässer hat eine amtlich anerkannte Gütestelle i.S.v. § 794 ZPO eingerichtet. Hier können alle Fälle behandelt werden, die auch einem gerichtlichen Verfahren zugänglich sind.
Das Verfahren vor einer Gütestelle dient ebenfalls dazu, eine einvernehmliche Einigung herbeizuführen. Im Unterschied zur Mediation, die beim zugrundeliegenden Konflikt ansetzt, steht hier die rechtliche Beurteilung des Sachverhalts im Vordergrund und es gibt eine, wenn auch sehr flexible, Verfahrensordnung.