Immobilien-, Miet- und WEG-Recht

Kaufen und verkaufen, mieten und vermieten, private und gewerbliche Nutzung oder Verwertung – wir beraten und vertreten Sie in allen juristischen Belangen rund um die Immobilie.

  • Immobilienbesitzer und Mieter vertreten wir bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus dem Wohnungs- und Gewerbemietverhältnis, also z.B. in Fragen und Auseinandersetzungen zu Mietzahlungen, Nebenkosten und Kündigung.
  • Erwerber und Verkäufer von Immobilien beraten wir bei der Gestaltung und Abwicklung aller relevanten Verträge ebenso wie in Finanzierungsfragen.
  • Eigentümergemeinschaften, einzelne Eigentümer oder die Hausverwaltung beraten wir in Fragen der Hausgeldzahlung und -abrechnung, bei der Beschlussanfechtung sowie bei der Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen.
  • Bruchteilsgemeinschaften und sonstige Eigentümergemeinschaften bzw. einzelne ihrer Mitglieder beraten und vertreten wir bei deren Aufhebung (sog. Auseinandersetzung).
  • Hausverwaltungen beraten wir regelmäßig und fallbezogen in allen rechtlichen Belangen.
  • Eigentümer ebenso wie Hausverwaltungen begleiten oder vertreten wir in Eigentümerversammlungen.
  • Bei Zwangs- und Teilungsversteigerungen vertreten wir Interessenten ebenso wie Veräußerer.

Ansprechpartner

Frank Kächele
Frank Kächele
Rechtsanwalt
Erhard Biermann
Erhard Biermann
Rechtsanwalt

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Kaufen und verkaufen, mieten und vermieten, private und gewerbliche Nutzung oder Verwertung – wir beraten und vertreten Sie in allen juristischen Belangen rund um die Immobilie.

  • Immobilienbesitzer und Mieter vertreten wir bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus dem Wohnungs- und Gewerbemietverhältnis, also z.B. in Fragen und Auseinandersetzungen zu Mietzahlungen, Nebenkosten und Kündigung.
  • Erwerber und Verkäufer von Immobilien beraten wir bei der Gestaltung und Abwicklung aller relevanten Verträge ebenso wie in Finanzierungsfragen.
  • Eigentümergemeinschaften, einzelne Eigentümer oder die Hausverwaltung beraten wir in Fragen der Hausgeldzahlung und -abrechnung, bei der Beschlussanfechtung sowie bei der Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen.
  • Bruchteilsgemeinschaften und sonstige Eigentümergemeinschaften bzw. einzelne ihrer Mitglieder beraten und vertreten wir bei deren Aufhebung (sog. Auseinandersetzung).
  • Hausverwaltungen beraten wir regelmäßig und fallbezogen in allen rechtlichen Belangen.
  • Eigentümer ebenso wie Hausverwaltungen begleiten oder vertreten wir in Eigentümerversammlungen.
  • Bei Zwangs- und Teilungsversteigerungen vertreten wir Interessenten ebenso wie Veräußerer.

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Erhard Biermann
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