Immobilien-, Miet- und WEG-Recht
Kaufen und verkaufen, mieten und vermieten, private und gewerbliche Nutzung oder Verwertung – wir beraten und vertreten Sie in allen juristischen Belangen rund um die Immobilie.
- Immobilienbesitzer und Mieter vertreten wir bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus dem Wohnungs- und Gewerbemietverhältnis, also z.B. in Fragen und Auseinandersetzungen zu Mietzahlungen, Nebenkosten und Kündigung.
- Erwerber und Verkäufer von Immobilien beraten wir bei der Gestaltung und Abwicklung aller relevanten Verträge ebenso wie in Finanzierungsfragen.
- Eigentümergemeinschaften, einzelne Eigentümer oder die Hausverwaltung beraten wir in Fragen der Hausgeldzahlung und -abrechnung, bei der Beschlussanfechtung sowie bei der Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen.
- Bruchteilsgemeinschaften und sonstige Eigentümergemeinschaften bzw. einzelne ihrer Mitglieder beraten und vertreten wir bei deren Aufhebung (sog. Auseinandersetzung).
- Hausverwaltungen beraten wir regelmäßig und fallbezogen in allen rechtlichen Belangen.
- Eigentümer ebenso wie Hausverwaltungen begleiten oder vertreten wir in Eigentümerversammlungen.
- Bei Zwangs- und Teilungsversteigerungen vertreten wir Interessenten ebenso wie Veräußerer.
Ansprechpartner
Immobilien-, Miet- und WEG-Recht
Kaufen und verkaufen, mieten und vermieten, private und gewerbliche Nutzung oder Verwertung – wir beraten und vertreten Sie in allen juristischen Belangen rund um die Immobilie.
- Immobilienbesitzer und Mieter vertreten wir bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus dem Wohnungs- und Gewerbemietverhältnis, also z.B. in Fragen und Auseinandersetzungen zu Mietzahlungen, Nebenkosten und Kündigung.
- Erwerber und Verkäufer von Immobilien beraten wir bei der Gestaltung und Abwicklung aller relevanten Verträge ebenso wie in Finanzierungsfragen.
- Eigentümergemeinschaften, einzelne Eigentümer oder die Hausverwaltung beraten wir in Fragen der Hausgeldzahlung und -abrechnung, bei der Beschlussanfechtung sowie bei der Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen.
- Bruchteilsgemeinschaften und sonstige Eigentümergemeinschaften bzw. einzelne ihrer Mitglieder beraten und vertreten wir bei deren Aufhebung (sog. Auseinandersetzung).
- Hausverwaltungen beraten wir regelmäßig und fallbezogen in allen rechtlichen Belangen.
- Eigentümer ebenso wie Hausverwaltungen begleiten oder vertreten wir in Eigentümerversammlungen.
- Bei Zwangs- und Teilungsversteigerungen vertreten wir Interessenten ebenso wie Veräußerer.