Schadenersatz- und Versicherungsrecht

Ein Schadenfall ist eingetreten, doch die Abwicklung mit Ihrer Versicherung gestaltet sich schwierig? Leider bauen Versicherungsgesellschaften nicht selten hohe bürokratische Hürden vor einer Zahlung auf oder versuchen sogar, gerechtfertigte Ansprüche abzuwehren. Bei der Durchsetzung Ihrer Rechte können Sie nicht nur auf unser versicherungsrechtliches Know-how, sondern auch auf unsere sachkundige Beurteilung von Versicherungsfällen und unsere erfahrene Verhandlungsführung auf Augenhöhe zählen.

Gleiches gilt für die Abklärung von Haftungsfragen, beispielsweise wenn mehrere Verantwortliche in Frage kommen, und bei der Geltendmachung oder Abwehr von Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüchen.

Dieses Thema ist vorwiegend im gewerblichen Bereich relevant: Insbesondere die Haftung wegen – tatsächlicher oder vermeintlicher – Baumängel stellt ein erhebliches Risiko dar. Werden ausführende Unternehmen, Architekten oder baustofferzeugende Unternehmen wegen Versäumnissen in der Ausführung, Planung und/oder Überwachung in Anspruch genommen, stehen nicht selten existenzbedrohende Schadensummen im Raum. Entscheidend sind in solchen Fällen nicht nur zielgerichtete Maßnahmen zur Erlangung und Erhaltung des Versicherungsschutzes, sondern auch die Analyse des Verursachungsbeitrags zur Vermeidung einer ungerechtfertigten Inanspruchnahme. Dabei können wir unsere Expertise im Baurecht und Wirtschaftsrecht optimal einbringen.

Wir beraten Sie nicht nur ausführlich zur Rechtslage, sondern unterstützen Sie auch umfassend bei der Aufklärung und Dokumentation des jeweiligen Sachverhalts. Falls erforderlich holen wir dazu externe Gutachten oder andere zur Beweisführung geeignete Expertisen ein.

Ansprechpartner

Frank Kächele
Frank Kächele
Rechtsanwalt
Friedemann Elsässer
Friedemann Elsässer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht