Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten
Wir übernehmen Ihre Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren und in der gerichtlichen Hauptverhandlung insbesondere bei kleinen und mittelschweren Delikten und in Verfahren betreffend Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldbescheide.
Dabei können wir aufgrund unserer sonstigen intensiven Tätigkeit im zivilrechtlichen Bereich auch damit zusammenhängende Angelegenheiten aus diesem Feld mit bearbeiten, so z.B. bei Verkehrsdelikten und Unfallsachen oder Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen.
Ebenso übernehmen wir Ihre Vertretung wenn Sie Geschädigter einer Straftat sind z.B. als Nebenkläger oder im Zuge des sonstigen Opferschutzes.