VERKEHRSRECHT
Zwei Anwälte unserer Kanzlei decken das gesamte Spektrum des Verkehrsrechts ab, das heißt die zivilrechtliche ebenso wie die strafrechtliche Seite. Zum zivilrechtlichen Teil gehört zum einen der Widerspruch gegen Bußgeldbescheide im Nachgang zu im Straßenverkehr begangenen Ordnungswidrigkeiten. Zum anderen beraten und vertreten wir sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen bei der Regulierung von Unfallschäden, also insbesondere bei der Geltendmachung von Haftpflicht- und Schadensersatzansprüchen gegenüber der gegnerischen Versicherung. Darunter fallen nicht nur die Aufwendungen für die Reparatur und ggf. einen Mietwagen, sondern auch ärztliche Behandlungen, Verdienstausfälle und sonstige Folgekosten eines Unfalls. Hinzu kommen eventuelle Schmerzensgeldforderungen, die unter Umständen auf dem Weg einer Zivilklage durchgesetzt werden müssen.
Zu den relevanten Tatbeständen des Verkehrsstrafrechts gehören vor allem Trunkenheit am Steuer, Unfallflucht und Straßenverkehrsgefährdung. In solchen Verfahren können unsere Mandanten auf eine fundierte Beratung sowie eine erfahrene und vorausschauende Strafverteidigung zählen.